Tag : besonders schützenswerte Personendaten

Art. 22 DSG: Datenschutz-Folgenabschätzung

Der Verantwortliche erstellt vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann. Sind mehrere ähnliche Bearbeitungs-vorgänge geplant, so kann eine gemeinsame Abschätzung erstellt werden. Das hohe Risiko ergibt sich, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aus der Art, dem Umfang, den Umständen und […]

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Art. 6 DSG: Grundsätze

Personendaten müssen rechtmässig bearbeitet werden. Die Bearbeitung muss nach Treu und Glauben erfolgen und verhältnismässig sein. Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft werden; sie dürfen nur so bearbeitet werden, dass es mit diesem Zweck vereinbar ist. Sie werden vernichtet oder anonymisiert, sobald sie zum Zweck der Bearbeitung […]

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Art. 5 DSG: Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten: Personendaten: alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen; betroffene Person: natürliche Person, über die Personendaten bearbeitet werden; besonders schützenswerte Personendaten: Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftli-che Ansichten oder Tätigkeiten, Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie, genetische Daten, […]

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