Art. 23 DSG: Konsultation des EDÖB
Ergibt sich aus der Datenschutz-Folgenabschätzung, dass die geplante Bearbeitung trotz der vom Verantwortlichen vorgesehenen Massnahmen noch ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person zur Folge hat, so holt er vorgängig die Stellungnahme des EDÖB ein. Der EDÖB teilt dem Verantwortlichen innerhalb von zwei Monaten seine Einwän-de gegen die geplante Bearbeitung […]