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Art. 59 DSG

Der EDÖB erhebt von privaten Personen Gebühren für: die Stellungnahme zu einem Verhaltenskodex nach Artikel 11 Absatz 2; die Genehmigung von Standarddatenschutzklauseln und verbindlichen unternehmensinternen Datenschutzvorschriften nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstaben d und e; die Konsultation aufgrund einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 23 Absatz 2; vorsorgliche Massnahmen und Massnahmen nach Artikel 51; Beratungen in Fragen […]

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Art. 58 DSG: Weitere Aufgaben

Der EDÖB nimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben wahr: Er informiert, schult und berät die Bundesorgane sowie private Personen in Fragen des Datenschutzes. Er unterstützt die kantonalen Organe und arbeitet mit schweizerischen und ausländischen Behörden, die für den Datenschutz zuständig sind, zusammen. Er sensibilisiert die Bevölkerung, insbesondere schutzbedürftige Personen, in Bezug auf den Datenschutz. Er […]

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Art. 55 DSG: Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden

Der EDÖB kann mit ausländischen Behörden, die für den Datenschutz zuständig sind, für die Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Aufgaben im Be-reich des Datenschutzes Informationen oder Personendaten austauschen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Gegenseitigkeit der Amtshilfe ist sichergestellt. Die Informationen und Personendaten werden nur für das den Datenschutz betreffende Verfahren verwendet, das dem Amtshilfeersuchen […]

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Art. 54 DSG: Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden

 Bundesbehörden und kantonale Behörden geben dem EDÖB die Informationen und Personendaten bekannt, die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Der EDÖB gibt den folgenden Behörden die Informationen und Personendaten bekannt, die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind: den Behörden, die in der Schweiz für den Datenschutz zuständig sind; den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, […]

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