Art. 34 DSG: Rechtsgrundlagen
Bundesorgane dürfen Personendaten nur bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Eine Grundlage in einem Gesetz im formellen Sinn ist in folgenden Fällen erforderlich: Es handelt sich um die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten. Es handelt sich um ein Profiling. Der Bearbeitungszweck oder die Art und Weise der Datenbearbeitung können zu einem schwerwiegenden Eingriff in […]