Art. 54 DSG: Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden
Bundesbehörden und kantonale Behörden geben dem EDÖB die Informationen und Personendaten bekannt, die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Der EDÖB gibt den folgenden Behörden die Informationen und Personendaten bekannt, die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind: den Behörden, die in der Schweiz für den Datenschutz zuständig sind; den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, […]