Art. 59 DSG
Der EDÖB erhebt von privaten Personen Gebühren für: die Stellungnahme zu einem Verhaltenskodex nach Artikel 11 Absatz 2; die Genehmigung von Standarddatenschutzklauseln und verbindlichen unternehmensinternen Datenschutzvorschriften nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstaben d und e; die Konsultation aufgrund einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 23 Absatz 2; vorsorgliche Massnahmen und Massnahmen nach Artikel 51; Beratungen in Fragen […]