Category: 4. Abschnitt: Andere Aufgaben des EDÖB

Art. 58 DSG: Weitere Aufgaben

Der EDÖB nimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben wahr: Er informiert, schult und berät die Bundesorgane sowie private Personen in Fragen des Datenschutzes. Er unterstützt die kantonalen Organe und arbeitet mit schweizerischen und ausländischen Behörden, die für den Datenschutz zuständig sind, zusammen. Er sensibilisiert die Bevölkerung, insbesondere schutzbedürftige Personen, in Bezug auf den Datenschutz. Er […]

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