Category: 3. Abschnitt: Amtshilfe

Art. 55 DSG: Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden

Der EDÖB kann mit ausländischen Behörden, die für den Datenschutz zuständig sind, für die Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Aufgaben im Be-reich des Datenschutzes Informationen oder Personendaten austauschen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Gegenseitigkeit der Amtshilfe ist sichergestellt. Die Informationen und Personendaten werden nur für das den Datenschutz betreffende Verfahren verwendet, das dem Amtshilfeersuchen […]

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Art. 54 DSG: Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden

 Bundesbehörden und kantonale Behörden geben dem EDÖB die Informationen und Personendaten bekannt, die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Der EDÖB gibt den folgenden Behörden die Informationen und Personendaten bekannt, die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind: den Behörden, die in der Schweiz für den Datenschutz zuständig sind; den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, […]

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