Category: 5. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen

Art. 32 DSG: Rechtsansprüche

Die betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden, es sei denn: eine gesetzliche Vorschrift verbietet die Änderung; die Personendaten werden zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse bearbeitet. Klagen zum Schutz der Persönlichkeit richten sich nach den Artikeln 28, 28a sowie 28g–28l des Zivilgesetzbuchs. Die klagende Partei kann insbesondere verlangen, dass: eine bestimmte Datenbearbeitung verboten […]

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Art. 31 DSG: Rechtfertigungsgründe

Eine Persönlichkeitsverletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung der betroffenen Person, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist. Ein überwiegendes Interesse des Verantwortlichen fällt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht: Der Verantwortliche bearbeitet die Personendaten über die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der […]

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Art. 30 DSG: Persönlichkeitsverletzungen

Wer Personendaten bearbeitet, darf die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich verletzen. Eine Persönlichkeitsverletzung liegt insbesondere vor, wenn: Personendaten entgegen den Grundsätzen nach den Artikeln 6 und 8 bearbeitet werden; Personendaten entgegen der ausdrücklichen Willenserklärung der betroffenen Person bearbeitet werden; Dritten besonders schützenswerte Personendaten bekanntgegeben werden. In der Regel liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die […]

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