Art. 32 DSG: Rechtsansprüche
Die betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden, es sei denn: eine gesetzliche Vorschrift verbietet die Änderung; die Personendaten werden zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse bearbeitet. Klagen zum Schutz der Persönlichkeit richten sich nach den Artikeln 28, 28a sowie 28g–28l des Zivilgesetzbuchs. Die klagende Partei kann insbesondere verlangen, dass: eine bestimmte Datenbearbeitung verboten […]