Category: 3. Abschnitt: Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland

Art. 17 DSG: Ausnahmen

Abweichend von Artikel 16 Absätze 1 und 2 dürfen in den folgenden Fällen Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden: Die betroffene Person hat ausdrücklich in die Bekanntgabe eingewilligt. Die Bekanntgabe steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags: zwischen dem Verantwortlichen und der betroffenen Person; oder zwischen dem Verantwortlichen und seiner Vertragspartnerin […]

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Art. 16 DSG: Grundsätze

Personendaten dürfen ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates oder das internatio-nale Organ einen angemessenen Schutz gewährleistet. Liegt kein Entscheid des Bundesrates nach Absatz 1 vor, so dürfen Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn ein geeigneter Datenschutz gewährleistet wird durch: einen völkerrechtlichen Vertrag; Datenschutzklauseln in einem Vertrag […]

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